Aktuelle Meldung
Ab dem 01.07.2022 werden die Geschäfte des richterlichen Eildienstes im Landgerichtsbezirk Hagen konzentriert von dem Amtsgericht Hagen wahrgenommen.
Einzelheiten der Eildienstregelung können Sie dem vom Landgericht Hagen veröffentlichten Präsidiumsbeschluss entnehmen.
https://www.lg-hagen.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/Praesidiumsbeschluesse-aus-dem-Jahr-2022/index.php
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht Schwelm , während der Eildienstzeiten nicht als Postannahmestelle des Amtsgerichts Hagen dient. Mithin sind Anträge, die im Eildienst erledigt werden sollen, zwingend unmittelbar bei dem Amtsgericht Hagen einzureichen.
https://www.ag-hagen.nrw.de/aufgaben/abteilungen/index.php